Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Mentoring- und Begleitungsleistungen

Elisabeth Prutti, Salon Success Academy, Burggasse 71, 8750 Judenburg, Österreich
E-Mail: info@salon-success.at
(im Folgenden Anbieter)

gegenüber Unternehmern/Unternehmen
(im Folgenden Auftraggeber)


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des Anbieters, die mit dem Auftraggeber geschlossen werden.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.

1.3 Individualvereinbarungen (Angebot, Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Auftragsbestätigung) gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.

1.4 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Anbieter.


2. Unternehmergeschäft (B2B)

2.1 Der Auftraggeber erklärt, Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu sein und die Leistungen für seinen Betrieb zu beziehen. Diese Vereinbarung ist ein Unternehmergeschäft.

2.2 Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausgeschlossen.


3. Vertragsgegenstand und Leistungsrahmen

3.1 Vertragsgegenstand sind Mentoring- und Begleitungsleistungen für Salonbetriebe (online und gegebenenfalls vor Ort).

3.2 Umfang, Dauer, Inhalte, Anzahl der Termine, Begleitung zwischen Terminen sowie allfällige Vor-Ort-Tage regelt die Individualvereinbarung.

3.3 Der Anbieter erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Erfahrung im vereinbarten Rahmen.

3.4 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ergebnisse hängen insbesondere von Umsetzung, Mitarbeit, Entscheidungen, Ressourcen, Team, Marktumfeld und Ausgangslage des Auftraggebers ab.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zahlen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Zeitpläne verschieben sich entsprechend.

4.3 Der Auftraggeber trifft unternehmerische Entscheidungen eigenverantwortlich. Der Anbieter trifft keine Entscheidungen für den Auftraggeber.


5. Termine, Verschiebung, Ausfall (Online)

5.1 Vereinbarte Online-Termine sind verbindlich.

5.2 Verschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn möglich.

5.3 Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als erbracht und wird nicht nachgeholt.

5.4 Muss ein Termin aus Gründen des Anbieters (z. B. Krankheit) verschoben werden, bietet der Anbieter einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


6. Begleitung über WhatsApp

6.1 Sofern WhatsApp-Begleitung vereinbart ist, erfolgt diese zwischen den Terminen im üblichen Geschäftsausmaß Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage sowie angekündigte Urlaubszeiten.

6.2 Es besteht kein Anspruch auf sofortige Antwort und keine 24/7-Erreichbarkeit.

6.3 Über WhatsApp übermittelte Hinweise ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung.


7. Vor-Ort-Tag im Salon, Reise- und Spesenkosten

7.1 Sofern ein Vor-Ort-Tag vereinbart ist, gelten Dauer, Inhalte und Ablauf gemäß Individualvereinbarung.

7.2 Reise-/Fahrtkosten, Nächtigungen, Tagesdiäten und sonstige Spesen des Anbieters werden, sofern nicht ausdrücklich inkludiert, separat nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und vorab abgestimmt.


8. Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit

8.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Individualvereinbarung.

8.2 Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch (z. B. PDF per E-Mail) oder postalisch aus.

8.3 Rechnungen sind spätestens zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zu bezahlen.


9. Zahlungsverzug, Mahn- und Einbringungskosten

9.1 Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte verrechnen.

9.2 Zusätzlich darf der Anbieter angemessene Mahn- und Einbringungskosten sowie Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung verrechnen.

9.3 Bei offenen Zahlungen darf der Anbieter weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aussetzen, ohne in Verzug zu geraten.


10. Vertragsdauer, Kündigung, Vertragsabbruch

10.1 Vertragsdauer und allfällige ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus der Individualvereinbarung.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Eine vorzeitige Beendigung bedarf der Schriftform. E-Mail reicht aus.

10.4 Bricht der Auftraggeber die Zusammenarbeit ab, bezahlt er bereits erbrachte Leistungen jedenfalls.

10.5 Zusätzlich bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für die vereinbarte Laufzeit bestehen, sofern der Anbieter Kapazitäten für diese Laufzeit reserviert hat. Der Anbieter berücksichtigt ersparte Aufwendungen.

10.6 Offene Teilbeträge werden im Fall des Abbruchs sofort fällig.


11. Haftung

11.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers oder Ergebnisse, die aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Hinweisen und Empfehlungen entstehen.


12. Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse, Schutzmaßnahmen

12.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsinterna sowie vertrauliche Informationen strikt vertraulich. Dazu zählen insbesondere: Unterlagen, Workbooks, Konzepte, Methoden, Kalkulationen, Preislogiken, Prozessabläufe, Strategien, Vorlagen, Skripte, interne Analysen, Zugänge, Passwörter, Kennzahlen sowie jegliches Know-how des Anbieters.

12.2 Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, offengelegt oder diesen sonst zugänglich gemacht werden.

12.3 Dritte im Sinne dieser AGB sind insbesondere: Mitarbeiter:innen, freie Dienstnehmer:innen, Subunternehmer:innen, Agenturen, Berater:innen, Coaches, Partnerbetriebe, verbundenen Unternehmen, Gesellschafter:innen, Investoren, Geschäftsführer:innen/Organe, Familienangehörige, Freund:innen sowie sonstige Dritte außerhalb des eigenen Betriebes des Auftraggebers.

12.4 Interne Weitergabe im eigenen Betrieb (erlaubt, aber nur abgesichert):
Der Auftraggeber darf vertrauliche Informationen innerhalb seines eigenen Betriebes nur jenen Personen zugänglich machen, die diese zur Umsetzung zwingend benötigen („Need-to-know“). Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen nicht für eigene oder fremde Zwecke verwenden. Der Auftraggeber haftet für Verstöße dieser Personen wie für eigene Verstöße.

12.5 Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12.6 Bei Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen kann der Anbieter insbesondere Unterlassung verlangen; weitergehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz) bleiben unberührt.


13. Unterlagen, Nutzungsrechte, keine Unterlizenz, keine Übertragung, Rückgabe/Löschung

13.1 Arbeitsunterlagen, Vorlagen, Workbooks, Konzepte, Inhalte, Methoden und Prozesslogiken des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt und stellen zudem geschützte Geschäfts- und Betriebsinterna dar.

13.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich für den eigenen Betrieb und nur für die Dauer und den Zweck der Zusammenarbeit bzw. die Umsetzung im eigenen Betrieb.

13.3 Der Auftraggeber darf Inhalte insbesondere nicht:
a) an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen (auch nicht auszugsweise),
b) veröffentlichen, vervielfältigen, verkaufen, vermieten, lizenzieren oder als eigene Leistung darstellen,
c) in Schulungen, Coachings, Gruppenprogrammen oder Beratungen für Dritte verwenden,
d) in gemeinsame Ordner/Clouds einstellen, auf die externe Dritte Zugriff haben,
e) zur Erstellung eigener Vorlagen/Produkte für den Markt nachbauen oder systematisch ableiten.

13.4 Kein Franchise / keine automatische Systemübernahme:
Diese AGB räumen keine Franchise-Rechte ein. Eine franchiseähnliche Nutzung (Marken-/Systembetrieb durch Dritte gegen Entgelt oder im Rahmen eines Netzwerks) ist nicht umfasst und bedarf eines gesonderten schriftlichen Vertrages.

13.5 Betriebsübergang / Verkauf / Umgründung / Wechsel in der Person des Betreibers:
Bei Verkauf, Übertragung, Verpachtung, Umgründung, Gesellschafterwechsel oder sonstiger faktischer oder rechtlicher Übergabe des Betriebes an Dritte gilt: Das Nutzungsrecht nach Punkt 13.2 geht nicht auf den/die Rechtsnachfolger:in oder neue Betreiber:in über. Eine weitere Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters und gegebenenfalls neuer Vereinbarung zulässig.

13.6 Rückgabe / Löschung bei Vertragsende und bei unzulässiger Weitergabe:
Nach Vertragsende (oder bei unzulässiger Weitergabe) hat der Auftraggeber auf Verlangen des Anbieters sämtliche Unterlagen und Kopien (digital/analog) herauszugeben oder nachweislich zu löschen und die weitere Nutzung unverzüglich einzustellen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; in diesem Fall sind die Unterlagen gesperrt aufzubewahren und dürfen nicht genutzt werden.

13.7 Vertragsstrafe (Pönale) bei schuldhaftem Verstoß (Staffel):
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen Punkt 12 oder 13, verpflichtet er sich – je nach Art des Verstoßes – zur Zahlung folgender Vertragsstrafen:
a) Interne Pflichtverletzung / ungesicherte interne Weitergabe (z. B. Weitergabe an Mitarbeiter:innen ohne schriftliche Vertraulichkeitsbindung oder Zugriff für Personen ohne Need-to-know): EUR 2.500,– je Verstoß.
b) Weitergabe an externe Dritte (z. B. befreundeter Salon, Kolleg:innen, externe Berater:innen/Coach/Agentur ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters): EUR 7.500,– je Verstoß.
c) Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung (z. B. Social Media, Website, Gruppen, Cloud-Links, Kursplattformen, Screenshots in Communities, Upload in Tools/Ordner mit Zugriff für Externe): EUR 12.500,– je Verstoß.
d) Marktnutzung / Konkurrenzfall (z. B. Nutzung durch Mitbewerber, Nutzung zur Erstellung eigener Programme/Workbooks/Vorlagen, Weitergabe in ein Netzwerk/Verbund/Schulungsstruktur, Verwendung in eigenen Dienstleistungen für Dritte): EUR 15.000,– je Verstoß.

Mehrere Verstöße (z. B. Weitergabe an mehrere Empfänger oder wiederholte Uploads) gelten als separate Verstöße.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt; eine bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen allfälligen Schadenersatz angerechnet. Der Anbieter ist berechtigt, neben der Vertragsstrafe auch Unterlassung zu verlangen.

13.8 Auskunftspflicht:
Im Fall eines begründeten Verdachts oder einer festgestellten unzulässigen Weitergabe hat der Auftraggeber dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich Auskunft zu erteilen, an wen Inhalte weitergegeben wurden (Empfänger, Zeitpunkt, Umfang), damit der Anbieter den Schaden begrenzen kann.


14. Referenz und Erfahrungsbericht (Freigabe)

14.1 Sofern der Auftraggeber einem Vorteilspreis im Rahmen eines Referenz- oder Erfahrungsbericht-Angebots zugestimmt hat, darf der Anbieter ausgewählte Ergebnisse als Referenz, Fallbeispiel oder Erfahrungsbericht verwenden.

14.2 Vor Veröffentlichung erhält der Auftraggeber den konkreten Inhalt zur Freigabe.

14.3 Betriebszahlen oder sensible Details verwendet der Anbieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.


15. Datenschutz und Kommunikationskanäle

15.1 Die Parteien nutzen digitale Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, WhatsApp, Videocalls) zur Zusammenarbeit.

15.2 Die Nutzung erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung.

15.3 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Durchführung der Zusammenarbeit erforderlich ist.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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